AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Entsorgungsdienstleistungen der Firma HS Recycling GmbH (im Folgenden HS bezeichnet)

1. Geltung der AGB-E
Diese AGB-E gelten schon im Zeitpunkt der ersten Geschäftsanbahnung für alle Dienstleistungen (im Weiteren: Leistungen, der HS-Recycling im Rechtsverhältnis zu jeglichem Auftraggeber als Verbraucher oder Unternehmer sowie nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Entgegenstehende Bedingungen, gleich welcher Art gelten nur, wenn HS sie in jedem Einzelfall festgelegt oder Abweichungen ausdrücklich bestätigt hat. Auf den Widerspruch oder die Erbringung von Leistungen kommt es nicht an. Diese AGB-E werden auf Wunsch jederzeit übermittelt und können vor Ort eingesehen werden.

2. Abfallrechtliche Verantwortung
HS erbringt die vereinbarten Leistungen im Rahmen des geltenden Abfallrechts ausschließlich nach diesen AGB-E. Danach gelten im Verhältnis zum Auftraggeber folgende, die jeweiligen Verantwortlichkeiten abgrenzenden Definitionen: Der Auftraggeber ist in der Rolle als Erzeuger (§ 3Abs. 8KrWG)und Besitzer (§3Abs. 9 KrWG) für die Abfälle verantwortlich (§22Satz 2 KrWG). Er stellt die Abfälle entweder mit dem einfüllen in das von HS angelieferte Behältnis oder mit der Anlieferung auf einer Betriebsstätte von HS bereit. Eine Bereitstellung liegt ebenfalls vor, wenn die Abfälle aus sonstigen Gründen in den Herrschaftsbereich von HS gelangt sind. HS wird Abfallbesitzer (§3 Abs. 8 KrWG) entweder mit dem Abschluss der Verladung auf das Transportfahrzeug oder – bei Selbstanlieferung an eine Betriebsstätte – mit dem Abladen der Abfälle.

3. Auftragserteilung, Verkehrssicherung

3.1 HS wird zur Leistung beauftragt mit der Bestellung eines Behältnisses zur Sammlung von Abfällen, dem Auftrag zur Abholung von Abfällen oder im Falle der Selbstanlieferung an einer Betriebsstätte von HS – im Zeitpunkt des Abladens. Die Abholung von Behältnissen oder Abfällen erfolgt auf Abruf des Auftraggebers oder gemäß vereinbartem Turnus.

3.2 Die Aufstellung des Behältnisses erfolgt nach Weisung des Auftraggebers und auf sein Risiko für die Eignung der Zuwege und des Abstellplatzes. Ausschließlich der Auftraggeber ist für die Dauer der Bereitstellung des Behältnisses für die Verkehrssicherung etwa durch Absperrung oder Beleuchtung verantwortlich. Für die Einholung und Aufrechterhaltung von privaten Zustimmungen oder öffentlich-rechtlichen Genehmigungen oder Erlaubnissen und die Einhaltung darin enthaltener Auflagen oder Bedingungen ist der Auftraggeber auf seine Kosten verantwortlich.

3.3 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass durch die Aufstellung des Behältnisses, seine Nutzung oder durch das Einfüllen von Abfällen dieses weder durch ihn, seinen Erfüllungsgehilfen noch durch Dritte beschädigt wird. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass jede Gefährdung aus der Nutzung der Behältnisse für ihn oder sonstige Dritte ausgeschlossen ist. Er stellt HS von allen Ansprüchen aus der Verletzung dieser Pflichten frei. Er haftet HS gegenüber im Übrigen für jeden Schaden an den Behältnissen einschließlich ihres Verlustes.

3.4 Der Auftraggeber wird Behältnisse nur bestimmungsgemäß verwenden und nur bis zur Ladekante unter Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts beladen. Die Behältnisse dürfen nur mit zulässigen und den bei der Bestellung vereinbarten Abfallarten befüllt werden. Der Auftraggeber hat HS über jegliche abweichende Befüllung vor der Besitzübernahme durch HS zu unterrichten. Die Befüllung mit gefährlichen Abfällen (z.B. wassergefährdenden, ätzenden oder brennbaren Flüssigkeiten, Farben, Lösungsmitteln, Kleber, Chemikalien etc.) muss HS bei der Beauftragung angekündigt werden. Der Auftraggeber hat als Abfallerzeuger und Abfallbesitzer am abfallrechtlichen Nachweisverfahren (§50 KrWG)teilzunehmen und mitzuwirken.

4. Abfallbestimmung
Der Auftraggeber ist für die Deklaration der Abfälle verantwortlich. Im Zweifel oder bei Unkenntnis der Abfallarten hat er Auskunft bei HS einzuholen. Bei jeder Abweichung von den so deklarierten Abfällen ist HS zu Verweigerung des Abtransports, zur Rücklieferung oder zur Entsorgung auf Kosten des Auftraggebers berechtigt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass unvollständige oder unrichtige Angaben zur Deklaration der Abfälle zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben oder Ordnungswidrigkeiten darstellen können. Er stellt HS von jeder Verantwortung für unvollständige oder unrichtige Angaben frei und ersetzt HS jeden daraus folgenden Schaden.

5. Haftungsbegrenzung
Die Haftung von HS für jede Pflichtverletzung oder sonstigen Schadenersatz ist jedenfalls im Verhältnis zu Auftraggebern, die nicht Verbrauer sind, auf den mit der Leistung verbundenen typischen Schaden unter Ausschluss einer Haftung für Schäden aufgrund nicht grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von HS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.

6. Preise, Kosten

6.1 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart ist gelten die mündlich vereinbarten Preise. Der Auftraggeber schuldet ferner alle nachgewiesenen Kosten und Gebühren, insbesondere Beseitigungs-oder sonstige Verwertungsgebühren, Gebühren für Entsorgungswege oder – nachweise. Erhöht oder ermäßigt sich während der Vertragsdauer die Verwertungskosten um mehr als 5%, z.B. die Beseitigungsgebühre, so sind die Vertragspartner berechtigt den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.

6.2 Die von HS in Rechnung gestellten Preise und Kosten sind sofort nach Rechnung angegebenen Termin netto fällig und zahlbar. Im Falle des Verzugs schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen (§288 BGB)

6.3 Die Zahlungen des bei HS-Recycling angelieferte Material kann im Falle einer Überweisung bis zu 32 Tage dauern, ohne Abzug von Skonto.

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen

7.1 Abtretung von Ansprüchen aus dem Rechtsverhältnis zu HS bedürfen der schriftlichen Zustimmung von HS. Aufrechnung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus dem jeweiligen Auftragsverhältnis zulässig.

7.2 Sonstige verbindliche Vereinbarungen, Änderung, Kündigung oder Aufhebung eines Auftragsverhältnisses oder Abweichung von diesen AGB-E bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Schriftformklausel. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

7.3 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung gespeichert und im Rahmen der gesetzlichen Nachweispflicht weitergegeben werden. Bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung erfolgt die Datenverarbeitung auch ohne seine Zustimmung. HS ist berechtigt, zum Zweck der Kreditprüfung personenbezogene Daten des Auftraggebers von Kreditauskunftsunternehmen einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, einzuholen, zu verarbeiten und zu verwerten, sofern HS dafür ein berechtigtes Interesse dargelegt hat.

7.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB-E unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung werden der Auftraggeber und HS eine Bestimmung vereinbaren, die der ursprünglichen rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Regelungslücke.

7.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts

Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV: Tina Henn (Anschrift s.o.)